Hartz IV oder Sozialneid nach unten
Von Martin Staiger
aus “Bätter für deutsche und Internationale Politik”
Online-Artikel, geschrieben am Jul 9, 10:22 in der Kategorie Meinung
Von Martin Staiger
aus “Bätter für deutsche und Internationale Politik”
So viel Einigkeit war selten. Großkoalitionäre Politiker, verbeamtete Intellektuelle, gut bestallte Redakteure und besorgte Spitzenfunktionäre von Rotem Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und Diakonie sehen unisono die Hartz-IV-Katastrophe heraufziehen. In typisch deutscher Hysterie wird geklagt, gewarnt, gemahnt und tief in die Kiste des zur Beschreibung von Unheil aller Art bereitstehenden Vokabulars gegriffen, als ob Springfluten und Terroranschläge gleichzeitig ihr vernichtendes Werk begonnen hätten. Mit „jeder weiteren Wasserstandsmeldung zur Ausgabenentwicklung“ werde sichtbar, wie beängstigend hoch die „Hartz-Flut“ bereits angeschwollen sei, eine „Kostenexplosion“ nach der anderen erschüttere die allein zum Standort umdefinierte Bundesrepublik, durch „den dramatischen Anstieg der Fallzahlen“ und „den Aufwuchs passiver Leistungen“ werde offenbar, dass Hartz IV „zum teuren Desaster“, ja zum „Fass ohne Boden“ geworden sei.1
Als hätte eine unsichtbare sprachregelnde Hand eingegriffen, darf eine Metapher in keinem Hartz-IV-Bericht oder Kommentar fehlen: der Begriff der „aus dem Ruder gelaufenen Kosten“, der unwillkürlich das Bild eines nicht mehr steuerbaren Schiffes imaginiert, das auf die nächste Klippe aufzulaufen droht.
Die Entwicklung ist in der Tat dramatisch. Es wird immer deutlicher, dass eine geistige Katastrophe dieses Land erfasst hat, die jetzt zum Ausbruch kommt. Der bis vor wenigen Jahren unhinterfragt gültige und im ersten Artikel des Grundgesetzes fixierte Konsens, dass jedem Menschen unabhängig von dem, was er zu leisten imstande ist, eine unveräußerliche Würde zukommt, ist in der Tat aus dem Ruder gelaufen. Eine kaum mehr gehemmte Wut auf langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien bricht sich Bahn, es grassiert der Sozialneid ausgerechnet gegenüber denjenigen, die zu einem großen Teil unter dem Existenzminimum leben. Wut und Neid werden, scheinbar objektiv, legitimiert und unterfüttert mit Hilfe von Zahlen und Fakten, die sich bei näherer Betrachtung jedoch als falsch erweisen.
Experten aller Art versuchen das geneigte Publikum in Talkshows davon zu überzeugen, der Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) würde zu einem Lebensstandard führen, von dem der einfache Malocher nur träumen kann. So erklärte beispielsweise Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt mit gewichtiger Miene, ein Ehepaar mit zwei Kindern hätte einen Anspruch auf monatlich 1950 Euro ALG II.2 Ganz in diesem Sinne stand die Sendung „Sabine Christiansen“ am 28. Mai unter dem denunziatorischen Motto: „Arm durch Arbeit – Reich durch Hartz IV?“
Abgesehen davon, dass die Höhe des Anspruchs je nach Alter der Kinder und Region erheblich differerieren kann, wird es kaum einen real existierenden ALG-II-Bescheid für eine vierköpfige Familie geben, der die genannte Summe auch nur annähernd ausweist. Darauf kommt es aber auch nicht an. Denn Hauptsache die Botschaft stimmt, und diese lautet: Das ALG II ist so hoch, dass es sich nicht lohnt, arbeiten zu gehen.
„Reich durch Hartz IV?“
Genau auf diesem Vorurteil, das jetzt erneut die Runde macht, gründete das im Oktober 2005 in Kraft getretene „Freibetragsneuregelungsgesetz“. Wer bis dahin 400 Euro im Monat verdient und zusätzlich ALG II bezogen hatte, bekam netto lediglich 60 Euro mehr als derjenige, der gar nicht erwerbstätig war. Seitdem bleiben einem 400-Euro- Jobber 160 Euro zusätzlich. Wer brutto 1200 Euro verdient, war – sofern er aufstockendes ALG II beantragte – bis Oktober 2005 um 255 Euro besser gestellt als der nicht Arbeitende; inzwischen liegt dieser so genannte Freibetrag bei 280 Euro.3 Diese Regelung war eingeführt worden, da die alten Freibeträge Langzeitarbeitslosen angeblich nicht genug Anreize boten, eine Arbeit anzunehmen.
Nun aber zeigt sich ein ganz anderer Effekt. Viele Menschen verdienen mit ihrer Arbeit nicht oder nur wenig mehr als das durch Hartz IV nicht einmal vollständig abgedeckte Existenzminimum. Diese Menschen haben jedoch auch bisher zu diesem niedrigen Lohn gearbeitet und sich eben nicht, wie vielfach unterstellt wird, in die angeblich so gut gepolsterte soziale Hängematte verkrümelt. Dass Millionen Menschen in diesem Land zu Niedrig- oder Armutslöhnen arbeiten, ist bekannt und wurde vielfach publiziert.4 Anscheinend haben aber die großkoalitionären Regierenden diese Veröffentlichungen nicht zur Kenntnis genommen. Nun ist dieVerwunderung groß, dass hunderttausende Billiglöhner ALG II beantragen, um ihr kärgliches Salär im gesetzlich zulässigen Umfang aufzustocken.
Eine unbekannte Zahl von Anspruchsberechtigten hat bisher die ihnen zustehenden Aufstockungsleistungen nicht beantragt. Diese sind, so ist in manchem Kommentar zwischen den Zeilen zu lesen, die wahren Anständigen, während die mittlerweile 900000 „Aufstocker“ angeblich „Mitnahmeeffekte“ verursachen, obwohl sie nichts anderes tun, als ihnen gesetzlich zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. „Die Hemmschwelle, um staatliche Unterstützung zu bitten, ist gesunken“, lautet der grassierende Vorwurf.5 Man stelle sich dagegen vor, eine Zeitung würde es als Mitnahmeeffekt bezeichnen, wenn ein gut verdienender Rechtsanwalt die Kosten seiner Büroeinrichtung steuerlich geltend macht oder Kindergeld für seine Kinder beantragt, anstatt zum Wohle der Staatskasse darauf zu verzichten. Begriffe wie „unsäglicher Sozialneid“ wären schnell bei der Hand, der verantwortliche Redakteur müsste sich zumindest in aller Form entschuldigen.
„Missbrauch“ und Anspruch
Niedrigverdienern und Langzeitarbeitslosen die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen zu neiden, gehört jedoch mittlerweile zum guten Ton. So dürfte es nicht mehr weit sein, bis rund vier Millionen so genannte „Bedarfsgemeinschaften“, in denen etwa sieben Millionen Menschen leben, unter den Generalverdacht gestellt werden, sie würden ALG II erhalten, obwohl sie nicht bedürftig seien. Der jüngste Auftritt von Wolfgang Clement, des Vaters der „Mutter aller Reformen“, war mehr als ein Schritt in diese Richtung. In der oben genannten „Sabine-Christiansen“- Sendung bezifferte Clement den Anteil der Langzeitarbeitslosen, die missbräuchlich ALG II beziehen, auf 20 bis 25 Prozent. Eine empirische Grundlage für diese Zahl nannte der Ex-Superminister nicht. Offensichtlich kommt es aber auch darauf gar nicht an. Entscheidend ist der „Erfolg“: So beschloss der Bundestag am 1. Juni 2006, allen Antragstellern auf ALG II solle unmittelbar nach Antragstellung ein Beschäftigungs- oder Qualifizierungsangebot gemacht werden, um ihre Arbeitsbereitschaft zu testen.
Bei der Arbeitsvermittlung wird man sich bedanken. Da es derlei Angebote in der notwendigen Zahl gar nicht gibt, wird diese Vorschrift kurzfristig kaum umgesetzt werden können. Sollte sie dann doch zumindest teilweise umgesetzt werden, wird man erneut das Gegenteil dessen erreichen, was man erreichen will. Neben den wenigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, um die sich Millionen von Menschen balgen, haben die Arbeitsagenturen Langzeitarbeitslosen im Wesentlichen 400-Euro- oder Ein-Euro- Jobs anzubieten. Diese „Jobs“ ersetzen jedoch schon heute in großer Zahl sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse6 und tragen im Regelfall nicht dazu bei, Langzeitarbeitslose dauerhaft in eine ausreichend bezahlte Beschäftigung zu vermitteln. Ihre starke Zunahme sorgt im Gegenteil für steigende Ausgaben beim ALG II, da man von einem 400-Euro-Job ohne aufstockendes ALG II nicht leben kann und ein Ein- Euro-Jobber ALG II in voller Höhe bekommt. Auch Qualifizierungsangebote, die in der Regel von externen Trägern erbracht werden, müssen bekanntlich bezahlt werden. Insgesamt dürfte es also ein teurer, aber kaum wirksamer Arbeitsbereitschaftstest werden.
Nach einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bei Hartz IV mit einer – im Verhältnis zu anderen Missbrauchstatbeständen wie Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit ziemlich geringen – Missbrauchsquote von rund fünf Prozent zu rechnen. Schon deshalb wird sich durch verstärkte Kontrolle der Arbeitsbereitschaft, die einer Verhöhnung der 95 Prozent ehrlichen Langzeitarbeitslosen gleichkommt, kaum etwas einsparen lassen. Wahrscheinlich werden die Verwaltungskosten umfangreicher sein als das eingesparte Geld. Dann könnten die durch Arbeitslosigkeit verursachten Ausgaben wirklich teurer werden und die behauptete Kostenexplosion in der Tat eintreten. Eine solche gibt es zurzeit jedenfalls nachweislich nicht.
Im Gegenteil: In einer wenig beachteten Pressemitteilung hat die BA am 15. Mai 2006 mitgeteilt, sie rechne für dieses Jahr mit einem Überschuss von 4,5 Milliarden Euro beim ALG I. Der so genannte „Aussteuerungsbetrag“ – den die BA an den Bund zu zahlen hat, wenn ein Arbeitsloser während des ALG-I-Bezuges nicht in Arbeit vermittelt wird – und die Zahlungen für das ALG I sind im ersten Quartal 2006 wesentlich geringer ausgefallen als erwartet. Die Verwaltungskostenerstattung vom Bund an die BA, die diese dafür erhält, dass sie Räume und Personal für die Beratung und Betreuung von ALGII- Empfängern bereitstellt, war außerdem im selben Quartal wesentlich höher als geplant. So setzt sich in diesem Jahr ein Trend fort, der schon seit längerem zu beobachten ist, stieg doch schon vor Hartz IV der Anteil der Arbeitslosenhilfe- im Verhältnis zum Anteil der Arbeitslosengeldempfänger stark an.7
Wenn sich die Prognosen der Ausgabenentwicklung für ALG I und ALG II für 2006 bestätigen, werden die durch Arbeitslosigkeit verursachten Ausgaben im Verhältnis zu 2005 nicht steigen, sondern im Gegenteil sogar etwas sinken. Sie werden sich weiter vom ALG I zum ALG II verlagern und damit zu einem Effekt führen, der, wenn über die Entwicklung der „Lohnnebenkosten“ gesprochen wird, von allen politischen Lagern begrüßt wird. Durch die Einsparungen beim ALG I wird sich nämlich der Beitrag zur Arbeitslosigkeitsversicherung ab 2007 voraussichtlich um einen Prozentpunkt senken lassen. Die Mehrausgaben für das ALG II – in Höhe von, je nach Schätzung, zwischen 2,5 und bis zu 4 Mrd. Euro – werden dagegen nicht auf den Faktor Arbeit erhoben, sondern verteilen sich auf die größere Zahl der Steuerpflichtigen. Sie werden es tragen können.
Eine Volkswirtschaft mit einem Bruttoinlandsprodukt von weit über zwei Billionen Euro, in der Jahr für Jahr über 150 Mrd. Euro auf die hohe Kante gelegt und 70 Mrd. Euro an Steuern hinterzogen werden, wird 45 bis 50 Mrd. Euro für Langzeitarbeitslose und ihre Familien aufbringen können. Sie wird es aber nur dann dauerhaft tun, wenn es genügend Menschen gibt, die den im Augenblick gerade zerbrechenden Konsens verteidigen, dass auch Langzeitarbeitslose ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben besitzen.
Gelingt es, diesen Konsens wieder herzustellen, dann muss Hartz IV in der Tat auf den Prüfstand. Auf den Prüfstand müssen die nicht ausreichenden Regelsätze und die von vielen Kommunen nicht ausreichend bemessenen Mietobergrenzen. Vielleicht werden die Ausgaben dann kurzfristig noch einmal um ein paar Mrd. Euro steigen. Langfristig könnte es aber billiger werden. Ein Land, in dem nicht der eine dem anderen grundsätzlich misstraut, ein Land, das frei genug ist, Kontrollen abzubauen statt zu verstärken, wird wieder attraktiver werden und Freude an Innovationen und die Neigung zu Investitionen auslösen. Da ein solcher Wandel kurzfristig leider nicht in Sicht ist, sollte die nächste „Kostenexplosion“ bereits für das Frühjahr 2007 vorgemerkt werden. Dann wird die Zahl der ALG-II-Empfänger noch einmal wesentlich ansteigen, weil die ab Februar 2006 arbeitslos Gewordenen einen wesentlich kürzeren Anspruch auf ALG I haben.8 Sie werden dann, falls sie nicht vermittelt werden können, zusammen mit vielen bereits 2005 arbeitslos Gewordenen gleichzeitig auf dem har- ten Boden des ALG II landen. Spätestens dann dürfte uns die nächste Neiddebatte um Hartz IV ins Haus stehen.
von Wolfgang Hosp ~ Online-Artikel, geschrieben am Jul 9, 10:22 in der Kategorie Meinung
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